und Arbeitsraum.
Mit der Fusion
der acht Dörfern zur neuen Gemeinde Glarus Nord sowie den Änderungen im
Raumplanungsgesetz wird eine Harmonisierung der Baugesetzgebung mit
Überarbeitung der Nutzungsplanung (NUP) angestrebt. Ein neuer Weg, weg von W2
und Ausnützungsziffern, wird eingeschlagen. Das schlanke Reglement definiert
die allgemeinen Rahmenbedingungen mittels Mantellinien und macht prozentuale
Angaben zu den Umgebungsflächen, hält aber keine Gestaltungsvorschriften fest.
Es will die Planer wieder in die Pflicht nehmen. Mit dem Ziel gute Architektur
zu ermöglichen und nicht schlechte zu verhindern.
Nach der Rückweisung durch die Gemeindeversammlung 2017 wurden wir
angefragt, die Überarbeitung der NUP mit zu beraten. Das von uns gemeinsam mit
STW AG für Raumplanung und Ruumfabrigg Architekten GmbH entwickelte Konzept der
„Räumlichen Dorfbilder“ wurde als Baustein in die NUP aufgenommen. Trotz
baurechtlicher Harmonisierung soll den unterschiedlichen Gegebenheiten der
einzelnen Dörfer Rechnung getragen werden. Die Publikationsreihe analysiert und
beurteilt die vorhandenen baulichen Strukturen, zeigt Potentiale und
allfälligen Handlungsbedarf auf. Die räumlichen Dorfbilder sind ein
erweiterbares und anpassungsfähiges Arbeitsinstrument für Bauherren, Planer,
Behördenmitglieder und Interessierte.